Die
Fahrtkostenregelung 2003 bei Krankenfahrten
Ihre Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen die Kosten
von Fahrten mit einem Taxi oder Mietwagen, wenn sie medizinisch
verordnet sind.
Unser
Service ist es, Ihnen die lästige Abrechnung mit der Krankenkasse
abzunehmen. Ähnlich wie der Apotheker das Rezept, benötigen
wir dazu nur eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
(auch Taxischein genannt). Ohne diesen Schein, den der behandelnde
Arzt ausstellt, können wir nicht direkt mit der Krankenkasse
abrechnen.
Grundsatzregelung
Bei Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung
übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten in Höhe des
13 € je Fahrt übersteigenden Betrages. Demgegenüber
sind bei Fahrten in Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen die
Fahrten im Regelfall voll zu zahlen. Ausnahmen: Die 13 € -
Regelung, Die vollständige Befreiung im Härtefall, Die
Erstattung bei höherem Einkommen, Die Regelung bei Dauerkranken,
Die Serienfahrten. >>mehr
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