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Die Fahrtkostenregelung 2003 bei Krankenfahrten

Ihre Krankenkasse übernimmt in vielen Fällen die Kosten von Fahrten mit einem Taxi oder Mietwagen, wenn sie medizinisch verordnet sind.

Unser Service ist es, Ihnen die lästige Abrechnung mit der Krankenkasse abzunehmen. Ähnlich wie der Apotheker das Rezept, benötigen wir dazu nur eine ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung (auch Taxischein genannt). Ohne diesen Schein, den der behandelnde Arzt ausstellt, können wir nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Grundsatzregelung

Bei Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten in Höhe des 13 € je Fahrt übersteigenden Betrages. Demgegenüber sind bei Fahrten in Zusammenhang mit ambulanten Behandlungen die Fahrten im Regelfall voll zu zahlen. Ausnahmen: Die 13 € - Regelung, Die vollständige Befreiung im Härtefall, Die Erstattung bei höherem Einkommen, Die Regelung bei Dauerkranken, Die Serienfahrten. >>mehr

 
 
 
 
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