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Die 13 - Euro - Reglung

Die Fahrten

  • von oder zur stationären Behandlung
  • zu einer ambulanten Behandlung, welche anstelle einer stationären Behandlung durchgeführt wird (z. B. bei bestimmten Operationen)
  • die zur Verkürzung einer stationären Behandlung durchgeführt werden

ist eine Eigenbeteiligung bis 13 € pro einfacher Fahrt zu entrichten. Sind die Beförderungskosten höher, haben Sie Anspruch auf Erstattung des 13 € übersteigenden Betrages. Wählen Sie ein Taxi oder einen Mietwagen, wird die Fahrt vielleicht weniger als 13 € kosten. Sie brauchen dann natürlich nur den geringeren Betrag und nicht die 13 € beim Fahrer entrichten. Die Quittung können Sie im Rahmen des oben beschriebenen Verfahrens bei der Kasse zur Erstattung einreichen.

Die vollständige Befreiung im Härtefall

Im so genannten Härtefall trägt die Kasse die Fahrtkosten - egal ob zur ambulanten oder stationären Behandlung in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass Sie weniger als 952 € brutto im Monat zuzüglich 357 € für den ersten und je 238 € für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen verdienen. >>mehr

 
 
 
 
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