Die
Fahrten
-
von oder zur stationären Behandlung
-
zu einer ambulanten Behandlung, welche anstelle einer stationären
Behandlung durchgeführt wird (z. B. bei bestimmten Operationen)
- die
zur Verkürzung einer stationären Behandlung durchgeführt
werden
ist eine Eigenbeteiligung bis 13 € pro einfacher Fahrt zu entrichten.
Sind die Beförderungskosten höher, haben Sie Anspruch
auf Erstattung des 13 € übersteigenden Betrages. Wählen
Sie ein Taxi oder einen Mietwagen, wird die Fahrt vielleicht weniger
als 13 € kosten. Sie brauchen dann natürlich nur den geringeren
Betrag und nicht die 13 € beim Fahrer entrichten. Die Quittung
können Sie im Rahmen des oben beschriebenen Verfahrens bei
der Kasse zur Erstattung einreichen.
Die vollständige Befreiung im Härtefall
Im so genannten Härtefall trägt die Kasse die Fahrtkosten
- egal ob zur ambulanten oder stationären Behandlung in voller
Höhe. Voraussetzung ist, dass Sie weniger als 952 € brutto
im Monat zuzüglich 357 € für den ersten und je 238
€ für jeden weiteren im gemeinsamen Haushalt lebenden
Angehörigen verdienen. >>mehr
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