Bitte
besorgen Sie sich bei Ihrer Kasse einen entsprechenden Befreiungsausweis.
Wenn Sie diesen Befreiungsausweis dem Fahrer zusammen mit der ärztlichen
Verordnung einer Krankenbeförderung (auch Taxischein genannt)
vorlegen, wird er Sie kostenlos befördern und mit Ihrer Krankenkasse
später direkt abrechnen.
Beziehen Sie Sozialhilfe, Kriegsopferhilfe, Arbeitslosenhilfe, Bafög
oder bestimmte Ausbildungshilfen von der BfA oder sind Sie in einer
Einrichtung der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge kostenfrei
untergebracht, bekommen Sie von Ihrer Kasse ebenfalls einen Befreiungsausweis.
Beispiel
eine Person
| Sie
verdienen im Monat weniger als |
952,00
Euro |
Sie
würden auf Antrag von allen Zuzahlungen befreit werden - sprechen
Sie mit Ihrer Kasse, das kostet nichts! >>mehr
|