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Die 13 - Euro - Reglung

Bitte besorgen Sie sich bei Ihrer Kasse einen entsprechenden Befreiungsausweis. Wenn Sie diesen Befreiungsausweis dem Fahrer zusammen mit der ärztlichen Verordnung einer Krankenbeförderung (auch Taxischein genannt) vorlegen, wird er Sie kostenlos befördern und mit Ihrer Krankenkasse später direkt abrechnen.
Beziehen Sie Sozialhilfe, Kriegsopferhilfe, Arbeitslosenhilfe, Bafög oder bestimmte Ausbildungshilfen von der BfA oder sind Sie in einer Einrichtung der Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge kostenfrei untergebracht, bekommen Sie von Ihrer Kasse ebenfalls einen Befreiungsausweis.

Beispiel eine Person

Sie verdienen im Monat weniger als
952,00 Euro

 

Sie würden auf Antrag von allen Zuzahlungen befreit werden - sprechen Sie mit Ihrer Kasse, das kostet nichts! >>mehr



 
 
 
 
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