Die
Kosten für Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln
(z. B. Massagen, Krankengymnastik) sowie Fahrtkosten werden zusammengerechnet
und von der Kasse ersetzt, soweit Sie 2% Ihres Einkommens überschreiten.
Leben in Ihrem Haushalt noch Familienangehörige, werden für
das erste Familienmitglied vom Bruttoverdienst 4.284 € und
je 2.856 € für jedes weitere Familienmitglied abgezogen.
Je größer also die Familie, desto geringer wird die Belastungsgrenze.
Die Zuzahlungsbefreiung gilt in diesem Fall nicht nur für den
Versicherten, sondern auch für die krankenversicherten Haushaltsangehörigen.
Beispiel
eine Person
| Sie
verdienen in Jahr brutto |
20.000
Euro |
davon 2% |
=
400 Euro |
Sie
würden alle Ausgaben, die 400 Euro im Jahr übersteigen,
von der Kasse erstattet bekommen! >>mehr
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