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Die 13 - Euro - Reglung

Die Kosten für Zuzahlungen zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln (z. B. Massagen, Krankengymnastik) sowie Fahrtkosten werden zusammengerechnet und von der Kasse ersetzt, soweit Sie 2% Ihres Einkommens überschreiten. Leben in Ihrem Haushalt noch Familienangehörige, werden für das erste Familienmitglied vom Bruttoverdienst 4.284 € und je 2.856 € für jedes weitere Familienmitglied abgezogen. Je größer also die Familie, desto geringer wird die Belastungsgrenze.

Die Zuzahlungsbefreiung gilt in diesem Fall nicht nur für den Versicherten, sondern auch für die krankenversicherten Haushaltsangehörigen.

Beispiel eine Person

Sie verdienen in Jahr brutto 20.000 Euro davon 2% = 400 Euro

Sie würden alle Ausgaben, die 400 Euro im Jahr übersteigen, von der Kasse erstattet bekommen! >>mehr


 
 
 
 
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